Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die gärtnerische Produktionsbetriebe, Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, gärtnerische Detailhandelsbetriebe, Gemeindegärtnereien, Berufsausbildungsstätte sowie gärtnerische Planungsbüros im Gebiet der Sektion betreiben.

Die Partner-Mitglieder sind Betriebe mit Bezug auf Gärtnerei, allerdings ohne einen Gartenbaubetrieb zu betreiben (z.B. Lieferant verwandt mit Gärtnerei).

Für weitere Auskünfte bezüglich Beitrittsprozedur steht unser Sekretariat gerne zur Verfügung.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft in unserem Berufsverband bedeutet, von den folgenden Vorteilen profitieren zu können:

  • Die erste Rechtsberatung zum Arbeitsrecht und zur Führung Ihres Unternehmens;
  • Beratung bei der Anwendung des erweiterten GAV sowie eine Vertretung in der interkantonalen paritätischen Berufskommission;
  • die Anerkennung des Berufsstandes bei den Behörden, die Verteidigung Ihrer Interessen bei politischen Beratungen und Anhörungen;
  • Zugang zu den Leistungen eines modernen professionellen Sekretariats;
  • die Teilnahme an Weiterbildungen zu ermäßigten Preisen;
  • die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen im Laufe des Jahres;
  • die Ermässigung von 50% auf die Preise der überbetrieblichen Kurse;
  • die Bereitstellung von Vorschriften, Broschüren, Schildern und Postern;
  • Begegnung und Austauschs zwischen Mitgliedern.